Zahlungsinstrument - ehemals Zahlungsauthentifizierungsinstrument

Zahlungsinstrumente sind alle personalisierten Instrumente oder Verfahren, deren Verwendung zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde und die zur Erteilung eines Zahlungsauftrags verwendet werden.

Das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (engl. Payment Service Directive 2, kurz: PSD 2) - eine Neufassung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) - definiert Zahlungsinstrument (zuvor Zahlungsauthentifizierungsinstrument genannt) als jedes personalisierte Instrument oder Verfahren, dessen Verwendung zwischen einem Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer vereinbart wurde und das zur Erteilung eines Auftrags für eine Zahlung verwendet wird. Personalisiert bedeutet das Instrument ermöglicht die Zuordnung zu einem bestimmten Zahlungsdienstenutzer (z.B. Mitteilung der Kartendaten bei Debitkarten und Kreditkarten). Dabei muss das Instrument nicht einmal geheim sein, so dass auch die Girokarte oder Geldkarte ohne PIN dazu gehören. Es muss auch nicht materieller Natur sein (z.B. Zahlungskarte), sondern kann auch nur aus Informationen, zum Beispiel einer Transaktionsnummer (TAN) bestehen. Hauptsache es ist eindeutig einer Person zuordenbar. Die weit gefasste Definition beschränkt sich nicht nur auf bekannte Instrumente und Verfahren wie z.B. Telefonbanking und Online Banking mit SMS-TAN oder TAN-Generator, sondern ist so technologieoffen, dass auch eine künftige Nutzung von Gesichtserkennung oder Stimmerkennung, Fingerabdrücken oder eindeutigen, individuellen Verhaltensmustern des Zahlungsdienstenutzers denkbar sind. Bekannte Zahlungsinstrumente sind: Debitkarten (z.B. Girocard - ehemals EC-Karte), Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung, Bezahlsysteme über das Internet (z.B. PayPal). Alle etablierten unbaren Zahlungsinstrumente sind Verfügungsmittel/-methoden mit denen der Inhaber eines Girokontos durch diese Transaktionsmedien über sein Guthaben oder eingeräumte Überziehungskredite verfügen kann.

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