Schuldschein - Schuldscheindarlehen

Wer jemandem einen Betrag aushändigt, möchte diesen in der Regel auch irgendwann zurück bekommen. Handelt es sich bei den involvierten Parteien um weniger miteinander vertraute Personen, dient ein Schuldschein als Beweis für eine bestehende Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner und schafft Verbindlichkeit. Schuldscheindarlehen sind Darlehensverträge, bei denen über die Darlehensforderung hinaus ein zusätzlicher Schuldschein, quasi zur besseren Absicherung, ausgestellt wird.

Der Schuldschein ist eine vom Schuldner (eine Person, die einer anderen etwas schuldet) ausgestellte Urkunde in der der Schuldner zur Beweiserleichterung für den Gläubiger das Bestehen einer Leistungspflicht (meistens die Zahlung einer Geldsumme) bestätigt. Legt der Gläubiger nach Fälligkeit der Schuld den Schuldschein dem Schuldner vor, kann er damit seine Forderung beweisen. Bei Verlust des Schuldscheins verliert der Gläubiger zwar nicht automatisch sein Recht auf Rückzahlung der Schuld; es ist jedoch an ihm, seinen bestehenden Anspruch zu beweisen. Beim Schuldschein handelt es sich um eine Beweisurkunde. Der Schuldner kann auch mit schuldbefreiender Wirkung an denjenigen leisten, der ihm die Urkunde präsentiert. In diesem Fall hat die Urkunde eine befreiende Funktion (Liberationsfunktion) zugunsten des Schuldners - unabhängig davon wer sie vorlegt. Anstatt die Urkunde direkt dem Schuldner vorzulegen, könnte der Gläubiger die Urkunde auch an einen seiner Gläubiger weitergeben, der diese dann widerum bei dem hier gemeinten Schuldner vorlegt. Der Schuldschein würde in diesem Fall als Geldsersatz dienen und als Zahlungsmittel im Wege der Abtretung weitergegeben werden; ein Zwang zur Annahme wie bei Bargeld besteht für dritte Gläubiger jedoch nicht. Der Schuldschein ist kein Wertpapier.

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