Unter den Begriff Komplementärwährung fallen zunächst all jene Zahlungsmittel, die nicht dem gesetzlichen Zahlungsmittel zuzuordnen sind. Im Gegensatz zu einer Alternativwährung ist eine Komplementärwährung, wie der Wortstamm "komplementär" (frz. complément "Ergänzung") nahelegt, nicht darauf ausgelegt, dem gesetzlichen Zahlungsmittel Konkurrenz zu machen, sondern andere Geldformen zu ergänzen.

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