Komplementärwährung

Unter den Begriff Komplementärwährung fallen zunächst all jene Zahlungsmittel, die nicht dem gesetzlichen Zahlungsmittel zuzuordnen sind. Im Gegensatz zu einer Alternativwährung ist eine Komplementärwährung, wie der Wortstamm "komplementär" (frz. complément "Ergänzung") nahelegt, nicht darauf ausgelegt, dem gesetzlichen Zahlungsmittel Konkurrenz zu machen, sondern andere Geldformen zu ergänzen.

Eine Komplementärwährung, auch private Währungen oder Nebengeld genannt, ist ein Zahlungsmittel, das neben dem staatlichen Zahlungsmittel innerhalb einer Gemeinschaft als Tauschmittel akzeptiert wird. Da diese Form des Tauschmittels vom Gesetzgeber nicht als primäre Erfüllungsform angedacht ist und keine Anerkennung als Geld im rechtlichen Sinne besteht, haben solch private Währungen auch nur einen ergänzenden Charakter, ohne Annahmezwang für Gläubiger. Typischerweise ist eine solche Währung auf einen speziellen Zweck oder Nutzerkreis ausgerichtet. Dies können Gutscheine sein mit denen die Kaufkraft an die Regionen gebunden werden soll, um regionale Unternehmen und gemeinwohlorientiertes Wirtschaften zu fördert. Dies hat einen positiven Effekt auf den Absatz regionaler Produkte, hilft Arbeitsplätze zu sichern, Transportwege zu verkürzen und schont die Umwelt. Bonussysteme und Programme zur Kundenbindung sind weitere Formen einer Komplementärwährung. Dazu zählen Prämienprogramme wie Air Miles, Nectar Points, Bahnbonuspunkte und Payback.

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