Giralgeld ist Geld, das nicht in konkreter Form existiert; es wurde geschaffen (geschöpft), ohne dass dafür Bargeld benötigt wurde. Es obliegt den Zentralbanken - in Deutschland die Deutsche Bundesbank - gesetzliche Zahlungsmittel (Banknoten und Münzen) über Geschäftsbanken in den Umlauf zu bringen. In unserem Kredit- und Schuldgeldsystem ist es den Geschäftsbanken möglich, darüber hinaus künstlich Giralgeld für den unbaren Zahlungsverkehr zu erzeugen, z.B. für Überweisungen untereinander oder die Vergabe eines Darlehens. Da Giralgeld (auch Buchgeld) nicht in Barmitteln, sondern nur als Forderung auf Bargeld gegen eine Bank auf den Girokonten von Geschäftsbanken exisitiert, kann es auch nur zu Zwecken der Bezahlung zwischen diesen Konten untereinander als solches durch Überweisung, Wechsel, Lastschrift, Kreditkarte oder Scheck verechnet werden kann. Weist ein Konto ein entsprechendes Guthaben auf, spricht man von einer Sichteinlage.

1. Giralgeld als Zahlungsmittel

1.1. Allgemeine Definition

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