Finanzinstrument

Finanzinstrument ist der Überbegriff für am Kapitalmarkt gehandelte Finanzprodukte bzw. Instrumente zur Geldanlage (auch Finanzanlagen, Finanzinstrumente oder Anlageprodukte genannt). Finanzinstrumente sind vertraglich geschlossene Rechte und Pflichten, die den Kapitalaustausch zwischen den Vertragsparteien ermöglichen.

Allgemein versteht man unter einem Finanzinstrument alle vertraglichen Verpflichtungen und Ansprüche, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben und die auf finanziellen Sachverhalten beruhen. Ein Finanzinstrument kann ein Eigentumsrecht an etwas; ein Darlehen, das ein Investor dem Eigentümer eines Vermögenswertes gewährt oder eine Fremdwährung sein. Oder anders ausgedrückt: Ein Finanzinstrument ist ein Vermögenswert oder Kapitalpaket mit dem gehandelt werden kann. Dies muss nicht immer ein greifbares Gut sein; allein der Nachweis des Eigentums eines Teils von etwas, z.B. in Form von Wertpapieren, wie etwa einer Aktie oder eines Warenpapiers, kann Grundlage für den Austausch von Zahlungsmitteln sein. Im Bank- und Börsenwesen gibt es verschiedene Gesetzestexte, die den Begriff "Finanzinstrument" jeder für sich noch einmal genauer definieren.

1. Finanzinstrumente in Deutschland

In Deutschland sind Finanzinstrumente im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) definiert. Nach § 2 WpHG zählen zu den Finanzinstrumenten: Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen); Geldmarktinstrumente; Derivate (lat. 'derivare', ableiten) - im Sinne des WpHG sind hier Termingeschäfte (auch Zeitgeschäfte oder engl. Futures oder Forwards) gemeint; Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren und sonstige Instrumente, die an einem organisierten Markt im Inland oder im EU-Ausland zugelassen sind.

Eine weitere Definition zu den Finanzinstrumenten enthält § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz oder kurz: KWG). Gesetzliche Zahlungsmittel sowie sonstige Instrumente, die dafür bestimmt sind einen Zahlungsvorgang einzuleiten, sind keine Finanzinstrumenten im Sinne dieses Gesetzes. Dazu zählen Bargeld, Buchgeld, elektronisches Geld (E-Geld), Komplementärwährungen, Einkaufsgutscheine und Schecks.

2. Finanzinstrumente international (IAS/IFRS)

Nach den International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) ist ein Finanzinstrument ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Das Feld der Finanzinstrumente ist hier sehr viel weiter gesteckt als es die für Deutschland geltende Definition des WpHG oder KWG zulässt. Die Definition von vertraglichen Verpflichtungen und Ansprüchen ist weit gefasst und beinhaltet Bargeld, Einlagen bei anderen Unternehmen, Forderungen aus Handelsgeschäften (Lieferungen und Leistungen) und Darlehen an andere Unternehmen sowie Investitionen in Schuldtitel, Investitionen in Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente. Finanzinstrumente werden in finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente unterteilt. Die Unterscheidung zwischen einer finanziellen Verbindlichkeit und einem Eigenkapital hängt davon ab, ob ein Unternehmen zur Lieferung von Zahlungsmitteln (oder eines anderen finanziellen Vermögenswerts) verpflichtet ist. Diese Begriffe lassen sich ferner folgendermaßen abgrenzen:

2.1. Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte umfassen
  • flüssige Mittel, also kurzfristig verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente, wie Barmittel und Sichteinlagen (zum Beispiel Schecks, Kassenbestände, Guthaben bei Kretidinstituten);
  • Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens;
  • vertragliche Rechte, die ihrerseits unterteilt werden in 1.) Rechte, flüssige oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten und in 2.) Rechte finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten mit einem anderen Unternehmen unter potenziell vorteilhaften Bedingungen für das Unternehmen auszutauschen;
  • Verträge, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden oder werden können und bei denen es sich um Folgendes handelt
    • ein nicht derivatives Finanzinstrument, das eine vertragliche Verpflichtung des Unternehmens enthält/enthalten kann, eine variable Zahl eigener Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens zu erhalten; oder
    • ein derivatives Finanzinstrument, das nicht durch Austausch eines festen Betrags an Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten gegen eine bestimmte Zahl eigener Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens erfüllt wird oder werden kann - welche Instrumente hier als eigene Eigenkapitalinstrumente gelten, unterliegt Einschränkungen.
  • Finanzielle Vermögenswerte sind nach IAS Zahlungsmittel, Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens, vertragliche Rechte, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu erhalten oder finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten mit anderen Unternehmen zu potentiell vorteilhaften Bedingungen zu tauschen, sowie Verträge, die in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens erfüllt werden können.

2.2. Finanzielle Verbindlichkeiten

Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen folgende vertragliche Verpflichtungen: 1) einem anderen Unternehmen Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu liefern; 2) finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zu möglicherweise abträglichen Bedingungen zu tauschen; 3) Verträge, die über Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens erfüllt werden oder erfüllt werden können. Beispiele für finanzielle Verbindlichkeiten sind: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Darlehen von anderen Unternehmen und vom Unternehmen begebene Schuldtitel.

2.3. Eigenkapitalinstrumente

Nach IAS 32.11 handelt es sich bei einem Eigenkapitalinstrument um einen Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden beinhaltet.

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