Effekten

Auch wenn der frühere Bezug zu allgemein beweglichen Besitztümern im Zusammenhang mit dem Begriff "Effekten" überholt scheint, so ist die Eigenschaft der Beweglichkeit bzw. des Ungebundenseins, im Sinne von austauschbar oder vertretbar, auch bei den Effekten im Bank-und Börsenwesen anzutreffen. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Form von Wertpapieren, die ihrem Inhaber Rechtsanprüche auf vertretbare Vermögenswerte verbriefen und der Kapitalbeschaffung und/oder Anlage von Kapital dienen.

Die Begriffe 'Effekten' und 'Wertpapier' werden oftmals synonym benutzt. Letzterer ist jedoch allgemeiner gefasst: Grundsätzlich umfassen Wertpapiere alle verbrieften privat-rechtlichen Vermögensansprüche. Diese können materieller Art (Eigentum, Pfandrecht, Besitztümer, Geldforderungen) und immaterieller Art (Dienstleistungen oder Rechte, z.B. Mitgliedschaftsrechte an einem Unternehmen) sein. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Effekten um jene Wertpapiere, die zur Kapitalanlage erworben werden können, also zur langfristigen Anlage von Kapital zwecks Werterhaltung und/oder Erzielung eines Mehrwertes, und einen standardisierten Inhabertausch ermöglichen, also gegeneinander austauschbar oder vertretbar (fungible) und damit allg. börsenfähig sind. Effekten bieten ihren Eigentümern bzw. Inahbern die Möglichkeit, ihr Kapital zu vermehren. Sie erhalten entweder Zinsen oder erfolgsabhängige Erträge, z.B. Dividenden sowie Einnahmen aus möglichen Kursdifferenzen zwischen Ankauf und Verkauf der Effekten. Ihr Preis bzw. der Kurs ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Dies ist auch der Kontext in dem landläufig von Wertpapieren die Rede ist, nämlich finanzielle Transaktionen zwischen Händlern an der Börse bzw. der Wertpapierbörse - der außerbörsliche Handel mit Wertpapieren (OTC-Handel) ist darüber hinaus auch möglich. Effekten gehören somit zu den Wertpapieren, umgekehrt zählen aber nicht alle Wertpapiere zu den Effekten. Keine Effekten sind z.B. Schecks, Wechsel und Banknoten.

Einteilung von Effekten

Effekten bieten dem Anleger bzw. dem Käufer dieser Art von Wertpapier die Möglichkeit, auf lange Sicht ein stetiges Einkommen zu sichern und/oder den Wert der gebildeten Ersparnisse langfristig zu erhöhen oder zumindest zu schützen. Anleger erhalten Zinsen und/oder erfolgsabhängige Erträge, zum Beispiel Dividenden (auszuschüttende Beträge) sowie Erträge aus möglichen Kursdifferenzen zwischen An- und Verkauf der Effekten.
Nach Art des Ertragsanspruchs können Gläubiger- und Teilhaberpapiere unterscheiden werden. Darüber hinaus gibt es Mischformen, die sowohl ein Forderungsrecht als auch ein Anteils-/Miteigentumsrecht verbriefen. Typisch für Gläubigerpapiere (auch Anleihen, Obligationen, Verzinsliche Wertpapiere, Schuldverschreibung, Rentenpapiere genannt) ist die Gewährung eines von der wirtschaftlichen Lage des Emittenten unabhängigen, meist festen Zinssatzes. Bezeichnend für Teilhaberpapiere (auch bekannt als Beteiligungs- oder Mitgliedschaftspapiere), z.B. Aktien und Kuxe, ist, dass sie einen bedingten Anspruch auf Ertrag (Dividende) verbriefen. Prinzipiell können Effekten in die folgenden drei Kategorien eingeteilt werden:

Gläubigereffekten

Gläubigereffekten verbriefen ein Forderungsrecht mit einem Zins-Anspruch; der Anleger leiht einem Emittenten (dem Herausgeber der Effekten) Kapital und erwirbt dadurch das Recht zur Forderung auf Rückzahlung des Kapitals und zur Auszahlung des Zinsertrages. Im Gegensatz zu Teilhabereffekten hat die Höhe der jährlichen Ausschüttung bei einem verzinslichen Wertpapier einen festen/vorhersehbaren, berechenbaren Betrag. Beispiele für Gläubigereffekten sind:
  • Schuldverschreibungen des Bundes, seiner Sondervermögen und der Länder
  • Auslandsanleihen
  • Bankschuldverschreibungen
  • Industrieobligationen
  • Pfandbriefe

Teilhabereffekten

Teilhabereffekten beziehen sich auf alle Formen von Wertpapieren, die regelmäßig einen Gewinnanteil in variabler Höhe (Dividende) ausschütten. Die Höhe der auszuzahlenden Dividende ist bei diesen Wertpapieren abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, das die Wertpapiere ausgibt. Beispiele für Teilhabereffekten sind:
  • Aktien
  • Investmentzertifikate

Mischformen

Mischformen verbriefen Forderungs- und Miteigentumsrecht durch Verknüpfung zweier Wertpapiere. Beispiele für Mischformen sind:
  • Optionsanleihen
  • Genussscheine

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