Auch wenn der frühere Bezug zu allgemein beweglichen Besitztümern im Zusammenhang mit dem Begriff "Effekten" überholt scheint, so ist die Eigenschaft der Beweglichkeit bzw. des Ungebundenseins, im Sinne von austauschbar oder vertretbar, auch bei den Effekten im Bank-und Börsenwesen anzutreffen. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Form von Wertpapieren, die ihrem Inhaber Rechtsanprüche auf vertretbare Vermögenswerte verbriefen und der Kapitalbeschaffung und/oder Anlage von Kapital dienen.

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