EC-Karte

Das Buchstabenkürzel "EC" bei EC-Karten bezieht sich auf Debitkarten von Mastercard - die Markenrechte an "ec" liegen bei Mastercard. Die Abkürzung EC steht auch für "electronic cash", ein ehemaliges deutsches Debitkartensystem. Seit 2007 bietet das Girocard-System einen gemeinsamen Rahmen für das deutsche Debitzahlungs- und Geldautomatensystem. In beiden Fällen handelt es sich um Debitkarten. Debitkarten können praktisch wie Bargeld benutzt werden: der Betrag wird, im Gegensatz zum Bezahlen mit einer Kreditkarte, dem Girokonto direkt gegengerechnet und verbucht. Dies setzt eine entsprechende Deckung des Kontos voraus; es muss also genügend Geld auf dem Bankkonto sein. Meist hat man heutzutage jedoch, je nach Einkommen, bei Debitkarten einen Dispositionskredit mit dabei.

Das Buchstabenkürzel "EC" steht für das Eurocheque-Verfahren, also dem Bezahlen mit Scheck oder Eurocheck. Daraus entwickelte sich das "electronic-cash-Verfahren" bei dem man zum Bezahlen eine EC-Karte und eine vierstellige Geheimzahl benutzte. Im Jahr 2008 wurde die EC-Karte von der Girocard abgelöst. Damit wollten die deutschen Banken und die Sparkasse zum einen Zahlungssysteme in Deutschland vereinheitlichen und Kunden somit Zugang zu möglichst vielen Geldautomaten ermöglichen und zum anderen die Akzeptanz der deutschen Bankkarten im europäischen Ausland verbessern.

zurück

Finanzlexikon: Listenansicht | Gesamtübersicht
Auf dieser Seite
Zuletzt gesuchte Begriffe