Sicherungsübereignung
Für Kreditgeber ist es beruhigend, wenn Kreditnehmer Sicherheiten, z.B. wertvolle bewegliche Sachen, bieten können. Umgekehrt kommen Kreditnehmer dadurch einfacher an Kredite. Das Pfandrecht würde hier jedoch zu kurz greifen, da eine an den Pfandgläubiger übergebene Pfandsache, wie etwa Maschinen oder Fahrzeuge, in dessen Besitz übergehen würde und somit für den Schuldner nicht mehr nutzbar wäre, wovon niemand etwas hätte. Die Sicherungsübereignung löst diesen Konflikt und kommt beiden Parteien entgegen.
Die Sicherungsübereignung/-abrede ist ein Instrument des Kreditgebers (Gläubiger), um sich gegenüber dem Kreditnehmer (Schuldner) abzusichern.
Der Kreditnehmer überträgt dabei dem Kreditgeber die Eigentumsrechte an einem beweglichen Wirtschaftsgut (z.B. KFZ, Schmuckstücke, Möbel).
Im Gegensatz zum Pfand kann bei dieser treuhänderischen Vereinbarung das Wirtschaftsgut weiterhin im Besitz des Schuldners verbleiben und von diesem auch genutzt werden.
Der Gläubiger ist jedoch solange der Eigentümer und hat Verfügungsgewalt bis die Schuld getilgt ist.
Nach Rückzahlung aller Verbindlichkeiten fällt das sicherungsübereignete Wirtschaftsgut an den Kreditnehmer zurück.
Grundlage für eine Kreditvergabe bildet das Vertrauen in den Kreditnehmer, bestehende finanzielle Verbindlichkeiten regelgerecht durch künftige
Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit zu begleichen (Bonität).