Für Kreditgeber ist es beruhigend, wenn Kreditnehmer Sicherheiten, z.B. wertvolle bewegliche Sachen, bieten können. Umgekehrt kommen Kreditnehmer dadurch einfacher an Kredite. Das Pfandrecht würde hier jedoch zu kurz greifen, da eine an den Pfandgläubiger übergebene Pfandsache, wie etwa Maschinen oder Fahrzeuge, in dessen Besitz übergehen würde und somit für den Schuldner nicht mehr nutzbar wäre, wovon niemand etwas hätte. Die Sicherungsübereignung löst diesen Konflikt und kommt beiden Parteien entgegen.

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